Im CoC-Dokument („Certificate of Conformity“, entspricht der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) sind weitere passende Reifengrößen für ein Fahrzeug aufgeführt (Punkt 32: Bereifung der Räder, Punkt 50: Bemerkungen). Das CoC ist in der Regel Teil der Fahrzeugunterlagen. Bei Bedarf können es Auto-Halter auch nachträglich beim Hersteller anfordern.
Wer unsicher ist und sich weiterhin fragt: welche Reifen darf ich fahren, erhält selbstverständlich bei Pneuhuus am See GmbH Auskunft. Unsere Reifenprofis vor Ort wissen, welche verschiedenen Dimensionen für ein Fahrzeug infrage kommen und zeigen Beispiele in der passenden Reifengröße.
Wer zum Beispiel breitere Reifen aufziehen möchte, um seinem Fahrzeug einen sportlichen Touch zu verleihen, benötigt dazu eine Erlaubnis. Wurde diese erteilt, muss das in den Fahrzeugpapieren festgehalten sein.
Hinweis: Autofahrer sollten nur Reifen mit zugelassener Reifengröße aufziehen. Wer in eine Fahrzeugkontrolle gerät und keine Papiere für die Zulassung der Pneus nachweisen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen.